Verlängerung einer Studienfrist: Basisprüfung
Der Rektor kann bei Vorliegen triftiger Gr¨¹nde auf begr¨¹ndetes und termingerecht eingereichtes Gesuch hin Studienfristen verl?ngern.
Auf ein versp?tet eingereichtes Gesuch wird nicht eingetreten, s. Art. 12 der externe SeiteLeistungskontrollenverordnung ETH Z¨¹richcall_made und zu Art. 12 der DownloadAusf¨¹hrungsbestimmungen zur Leistungskontrollenverordnung ETH Z¨¹rich (PDF, 366 KB)vertical_align_bottom
Fristen Basispr¨¹fung
Die Basispr¨¹fungsfristen sind in myStudies aufgef¨¹hrt unter ?Letztm?gliche Termine?: Basispr¨¹fung 1. Versuch, Basispr¨¹fung Wiederholung.
Gesuch und Termin f¨¹r die Einreichung eines Verl?ngerungsgesuchs
Ein begr¨¹ndetes Gesuch um Verl?ngerung der Fristen f¨¹r die Basispr¨¹fung muss grunds?tzlich bis sp?testens zum Endtermin der Pr¨¹fungsanmeldung, d. h. bis Ende der vierten Unterrichtswoche des Fristsemesters bei der Pr¨¹fungsplanstelle eingereicht werden:
Falls als Basispr¨¹fungsfrist das Fr¨¹hjahrssemester 2024 gilt:
Das schriftliche Gesuch muss bis sp?testens Sonntag, 17. M?rz 2024, 24 Uhr, eingereicht werden.
Falls als Basispr¨¹fungsfrist das Herbstsemester 2024 gilt:
Das schriftliche Gesuch muss bis sp?testens Sonntag, 13. Oktober 2024, 24 Uhr, eingereicht werden.